don't hesitate, contact give a damn
Allgemeine Geschäftsbedingungen
give a damn
Gutschmidtstraße 78
12359 Berlin
§1 Begriffsbestimmung, Geltungsbereich, Vertragsgegenstand
Abs.1 Geltungsbereich
Nachfolgene Geschäftsbedingungen, in Kurzform AGB, gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen give a damn (registrierte Wortmarke) mit dem/der/den Vertragspartner/in/n, folgend ungegendert "Partner/Kunde“ genannt, für alle geschäftlichen Vorgänge und alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Abs.2 Begriffsdefinition Auftrag, give a damn, Kunde/Partner
Die Begriffe „Auftrag" und "Kunde/Partner" sind im kaufmännischen Sinn zu verstehen. "give a damn" ist eine registrierte Wortmarke nach deutschem Recht und im Rahmen dieser AGB auch im kaufmännischen Sinn zu verstehen. „Auftrag“ bezeichnet das Vertragsverhältnis ohne Rücksicht auf den jeweiligen Vertragstyp, „give a damn" denjenigen, der die Hauptleistung schuldet, „Kunde/Partner" denjenigen, der die Hauptleistung zu erhalten und die Vergütung zu zahlen hat.
Abs.3 Abweichende Geschäftsbedingungen
Abweichende Geschäftsbedingungen der Geschäftspartner werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diesen zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies nicht die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge.
Abs. 4 Abweichungen und Nebenabreden
Alle Vereinbarungen, die zwischen give a damn und dem Kunden/Partner zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Abs. 5 Grundsätze der Zusammenarbeit
give a damn wird die Interessen des Kunden/Partners nach besten Kräften wahrnehmen. Der Kunde/Partner wird give a damn dabei seinerseits nach besten Kräften unterstützen.
§2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Vergütung
Abs. 1 Vertragsabschluss
Grundlage der Geschäftsbeziehung ist das jeweilige Angebot und der/die zwischen give a damn und dem Kunden/Partner geschlossene/n Vertrag/Verträge, in denen alle vereinbarten Leistungen sowie Vergütungen festgehalten werden.
Abs. 2 Angebote
Angebote sind freibleibend und unverbindlich und werden erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Kunden/Partner, bzw. mit Vertragsabschluss gültig. Angebote sind 30 Tage, ab Angebotsdatum, gültig. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
Abs. 3 Leistungen
give a damn erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Marketing, PR, Werbung, Künstler- und Eventmanagement, Vertrieb sowie sonstige Leisungen nach Absprache. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringeden Dienstleistungen, Vertragspflichten sowie Vergütung ergeben sich aus der Ausschreibung, übersandten Angeboten, unterzeichneten Aufträgen, schriftlichen Briefings, deren Anlagen, den Leistungsbeschreibungen durch give a damn und den zwischen give a damn und dem Kunden/Partner geschlossenen Verträgen. Entstehender Mehraufwand für give a damn, insbesondere wegen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Kunden/Partners, wird als zusätzlicher Aufwand gemäß der vereinbarten Vergütung, ersatzweise zu den zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preislisten/Preisvereinbarungen berechnet.
Abs. 4 Nebenabreden und Änderungen
Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Form. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt give a damn dem Kunden/Partner unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht aufgrund dieser Abweichungen dem Kunden/Partner kein Kündigungsrecht zu.
Abs. 5 Rechtliche Zulässigkeit
Für die rechtliche Zulässigkeit der entwickelten und umgesetzten Projekte und Produkte übernimmt give a damn keine Gewähr, ist allerdings um Einholung und Einhaltung aller gesetzlichen Richtlinien bemüht. Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit (insbesondere Wettbewerbs-, Kennzeichen-, Lebensmittel- u. Arzneimittelrecht, Urheber- und Medienrecht und spezieller Werbegesetze) wird von give a damn nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich Gegenstand des Auftrags ist. Beauftragt der Kunde/Partner give a damn mit diesen Leistungen, trägt er die hierdurch entstehenden Gebühren und Kosten und auch die beauftragter Dritter (Rechtsanwalt, Behörden u.a.) zu marktüblichen Konditionen, sofern nichts abweichendes vereinbart ist.
Abs. 6 Einbeziehung Dritter
give a damn darf die ihr obliegenden Leistungen auch von Dritten als Subunternehmer erbringen lassen. Der Kunde/Partner kann einen solchen Dritten nur dann ablehnen, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund liegt.
Abs. 7 Vorzeitige Kündigung eines Auftrags
Kündigt der Kunde/Partner einen Auftrag, den er gegenüber give a damn freigegeben hat, vorzeitig, gilt bezüglich des Honorars §649 BGB.
Abs. 8 Überprüfung der Richtigkeit von Sachangaben seitens des Kunden/Partners
give a damn ist nicht verpflichtet, die vom Kunden/Partner vor- oder freigegebenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden/Partners auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
Abs. 9 Eintragungs- und Schutzfähigkeit
Die durch give a damn erbrachten Leistungen sind auch dann vertragsgerecht erbracht, wenn sie nicht eintragungs- oder schutzfähig sind (z.B. Patente, Marken, Urheberschutz), sofern
nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde. give a damn ist nicht verpflichtet, aber berechtigt, erbrachte Leistungen zum Gegenstand von Schutzrechtsanmeldungen zu machen. Abs. 10 Verantwortung für die Richtigkeit von Inhalten Zur Prüfung und Zustimmung legt give a damn dem Kunden/Partner alle Konzepte und Entwürfe
vor der Umsetzung und Veröffentlichung vor. Der Kunde/Partner übernimmt mit der Freigabe der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Inhalt, Bild, Ton und Text.
§3 Termine, Lieferfristen
Abs. 1 Definition
Termine und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindliche Orientierungshilfen. Dies gilt nicht, wenn Termine ausdrücklich schriftlich als fix vereinbart sind.
Abs. 2 Mehraufwand und Mehrkosten bei Verzögerung
Der Kunde/Partner trägt den Schaden, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, nachträglich berichtigten oder lückenhaften Angaben von give a damn ganz oder teilweise wiederholt werden müssen oder verzögert werden, sofern der Kunde/Partner den Schaden zu vertreten hat. give a damn haftet nicht für Lieferverzögerungen, die darauf beruhen, dass der Kunde erforderliche Mitwirkungspflichten unterlässt.
Abs. 3 Annahmeverzug
Kommt der Kunde/Partner in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist give a damn berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Abs. 4 Ereignisse höherer Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen give a damn, das vom Kunden/Partner beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadenersatzanspruch vom Kunden/Partner gegen give a damn resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden/Partner wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.
§4 Korrektur, Produktion, Produktionsüberwachung, Produktionsleitung und Belegmuster
Abs. 1 Allgemeine Bestimmungen
Die Produktion, Produktionsüberwachung und Produktionsleitung durch give a damn erfolgt nur wenn ausdrücklich vertraglich vereinbart. Bei Übernahme von Produktionsleistungen jeglicher Art ist give a damn berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Darüber hinaus hat der Kunde/Partner die Möglichkeit, im Auftrag Produktionsvorgänge näher oder detailliert zu definieren und nach Absprache mit give a damn schriftlich als Bestandteil der Produktionsleistung zu erklären.
give a damn haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Abs. 2 Auswahl Werbemittelhersteller
Im Rahmen der Produktionsüberwachung wählt gie a damn geeignete Werbemittelhersteller aus und erteilt Produktionsaufträge nach Freigabe durch den Kunden/Partner in Schriftform. Die Auftragserteilung an Werbemittelhersteller erfolgt im Namen und auf Rechnung des Kunden/Partner, sofern nichts Abweichendes ausdrücklich in Schriftform vereinbart wurde.
Abs. 3 Honorar für Produktionsüberwachung
Für die Produktionsüberwachung gemäß Abs. 1 und Abs. 2 erhält give a damn ein Honorar in Höhe von 10 % auf den Nettowert der Rechnungen der Werbemittelhersteller. Das Honorar ist jeweils mit Abrechnung der Leistungen der Hersteller fällig.
Abs. 4 Schäden an Equipment
give a damn ist nicht haftbar zu machen für die Beschädigung, Diebstahl oder Zerstörung von Equipment jeglicher Art, das vom Kunden/Partner zu Verfügung gestellt wurde, es sei denn, give a damn ist grobe Fahrlässigkeit im Umgang nachzuweisen. Die Nachweispflicht liegt in jedem Falle beim Kunden.
Abs. 5 Belegexemplare
Von allen vervielfältigten und durch give a damn erstellten Arbeiten überlässt der Kunde/Partner give a damn bis zu 10 einwandfreie Exemplare unentgeltlich. give a damn ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. give a damn ist ebenfalls dazu berechtigt, Kopien von erstellten Print- und elektronischen Medien zu Refernzzwecken in eigenen Präsentationen und über alle Online-Kanäle zu verwenden sowie den Kunden/Partner, wenn schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, ab Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, bzw. der Auftragsausführung öffentlich zu nennen.
Abs. 6 Verfielfätigung durch Dritte
Vor Ausführung von Verfielfältigungen von durch give a damn erstellten Werbemitteln durch andere Unternehmen als give a damn, sind give a damn Korrekturmuster vorzulegen.
Abs. 7 Freigabe, Richtigkeit, Abnahme
Zwecks Prüfung und Zustimmung legt give a damn dem Kunden/Partner alle Entwürfe vor der Veröffentlichung vor. Verbesserungen und Änderungen sind giev a damn schnellstmöglich anzuzeigen. Der Kunde/Partner übernimmt mit der Freigabe der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Inhalt, Bild, Ton und Text. Schuldet give a damn einen bestimmten Arbeitserfolg, d.h. ein individualisierbares Werk (z.B. Entwurf), ist der Kunde/Partner zur Abnahme verpflichtet. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn sie nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung erklärt oder verweigert wird, vorausgesetzt, das Arbeitsergebnis entspricht im Wesentlichen den Vereinbarungen. Bestehen wesentliche Abweichungen, wird give a damn diese Abweichungen in angemessener Frist beseitigen und das Arbeitsergebnis erneut zur Abnahme vorlegen. Die Abnahme gilt spätestens mit der Zahlung oder Nutzung des Werks als erfolgt.
§5 Haftung und Gewährleistung
Abs. 1 Grobe Fahrlässigkeit
give a damn haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für Mängelgewährleistungsansprüche ist jedoch auf 12 Monate ab Lieferung begrenzt.
Abs. 2 Leichte Fahrlässigkeit
Bei leichter Fahrlässigkeit haften give a damn sowie von give a damn beauftragte Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinaslpflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Falle einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sowie für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind.
Abs. 3. Einschränkungen
Die vorgenannten Haftungesbschränkungen sowie die verkürzte Gewährleistungspflicht gelten nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, für Fälle von Arglist, für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Rechtsmängel sowie bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Abs. 4 Unverschuldete Irrtümer und Fehler
Wegen unverschuldeter Irrtümer und Druck- oder Übermittlungsfehlern, welche give a damn zur Anfechtung berechtigen, kann der Kunde/Partner Schadenersatz als Folge der Anfechtung nicht geltend machen.
Abs. 5. Urheberrechte
Der Kunde/Partner versichtert give a damn, die Rechte zu besitzen, um sämtliche von ihm zur Verfügung gestellten Daten (Bilder, Videos, Texte, etc.) und eigenen Werke wetweltweit, uneingeschränkt und unbefristet nutzen zu können.
Abs. 6 Hinweispflicht
give a damn weist den Kunden auf give a damn bekannte rechtliche Risiken hin.
Abs. 7 Kosten erforderlicher Rechtsprüfung
Erachtet give a damn für eine durchzuführende Maßnahme eine rechtliche Überprüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde/Partner hierfür die Kosten.
§6 Urheberrechtliche Nutzungsrechte und Leistungsschtuzrechte
Abs.1 Nutzungsrechte
Sofern nicht abweichend in der Leistungsbeschreibung geregelt, erwirbt der Kunde/Partner mit vollständiger Bezahlung die nach dem Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den von give a damn hergestellten/gestalteten Werbemitteln und vertraglich festgelegten, erbrachten Produkten für die vertraglich festgelegte Laufzeit, mindestens jedoch für 6 Monate nach Abnahme. Die von give a damn erarbeiteten/erbrachten Leistungen sind durch das Urheberrecht geschützt.
Abs. 2 Bearbeitung, Weiterübertragung an Dritte
Eine Bearbeitung oder inhaltliche Änderung der von give a damn hergestellten/gestalteten Werbemittel/Produkte ist nur mit vorheriger Zustimmung durch give a damn zulässig. Die Weiterübertragung oder Lizenzierung der Nutzungsrechte durch den Kunden/Partner an Dritte bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch give a damn.
Abs. 3 Verwertungsgesellschaften, Rechte Dritter
Sind zur Erstellung oder Umsetzung von Arbeitsergebnissen give a damns Nutzungs- oder Verwertungsrechte (z.B. Foto-, Film-, Urheber-, GEMA-Rechte) oder Zustimmungen Dritter (z. B. Persönlichkeitsrechte) erforderlich, wird give a damn die Rechte und Zustimmungen Dritter im Namen und auf Rechnung des Kunden/Partners einholen. Dies erfolgt grundsätzlich nur in dem für die vorgesehenen Maßnahmen zeitlich, räumlich und inhaltlich erforderlichen Umfang, sofern nichts Abweichendes ausdrücklich in Schriftform vereinbart wurde. Nachforderungen gemäß § 32, 32a UrhG gehen zu Lasten des Kunden/Partners. Der Kunde/Partner ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und beraterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden/Partner nicht von der von give a damn ausgestellten Rechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde/Partner zuständig und selbst verantwortlich. give a damn übernimmt keine Haftung dafür, dass bezüglich der von ihr gelieferten Werbemittel, Produkte und Arbeitsergebnisse keine Rechte Dritter bestehen.
Abs. 4 Eigenwerbung
give a damn darf die im Rahmen des Vertragsverhältnisses konzipierten/gestalteten/hergestellten Werbemittel und Produkte uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt zur Eigenwerbung nutzen.
Abs. 5 Nutzungsrechte für abgelehnte Arbeiten
Nutzungsrechte für vom Kunden/Partner abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe bleiben bei give a damn. Dies gilt auch und gerade für Leistungen, die nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sind.
§7 Kündigung
Abs. 1 Kündigungsrecht und Storno
Eine Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Kunden/Partner ist gründsätzlich jederzeit unter Einhaltung gesetzlicher oder vertraglich geregelter Fristen möglich. Soweit nicht anders vereinbart, hat give a damn das Recht, neben den bereits erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Kündigungs- bzw. Auftragsstornogebühr in Höhe von 50 Prozent des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojekts zu verrechnen; darin sind entstandene Aufwendungen und entgangener Gewinn enthalten.
§8 Preise, Zahlungsbestimmungen, Vergütung, Aufwendungen
Abs. 1 Rechnung und Zahlungsfrist
give a damn stellt ihre Leistungen sofort nach Erbringung in Rechnung. Soweit keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart sind, erfolgt die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht give a damn ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz nach §1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu.
Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
Abs. 2 Preise
Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht von der Kleinunternehmerregulung nach §19UStG Gebrauch gemacht wird. Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben wie auch die Künstlersozialversicherung trägt der Kunde/Partner, und zwar auch dann, wenn sie nacherhoben werden.
Abs. 3 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht.
Der Kunde/Partner darf gegen Vergütungsforderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Kunde/Partner kann ein Zurückbehaltungsrecht nur in den Fällen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen.
Abs. 4 Aufwendungen
Jede Partei trägt die Kosten für Porto, Telefon und Fax, die ihr aus dem Geschäftsverkehr mit der anderen Seite erwachsen. Reisekosten werden dem Kunden/Partner nach Absprache wie folgt berechnet: Fremdkosten nach Belegen, Stundenaufwand nach Vereinbarung, Reisekosten im eigenen PKW mit 0,51 Euro/km. Alle sonstigen Kosten wie Anwaltskosten, Kurierkosten, Transportkosten zur Vorbereitung und Überwachung von Werbemittelproduktionen, Produktionskosten (z.B. von Produktmustern) sowie Farbkopien und Farbausdrucke, die vom Kunden/Partner bestellt werden, werden dem Kunden/Partner nach Belegen berechnet.
Abs. 5 Einschränkung
Diese Bestimmungen gelten soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
§9 Schlussbestimmungen
Abs. 1 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden/Partner und give a damn ist der Sitz von give damn.
Abs. 2 Anzuwendendes Recht
Anzuwenden ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Abs. 3 Salvatorische Klausel.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt.
Berlin, 10. September 2022
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